Kontakt aufnehmen
Sie haben Interesse an dieser Immobilie? Rufen Sie uns einfach an unter Tel.: 02293-909-710 Mobil: 0151-268-242-11 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@immoass-immobilienservice.de, um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
GRUNDSTÜCK auf RÜGEN SCH 27-24
GRUNDSTÜCK auf RÜGEN SCH 27-24
Angeboten wird 3.172 m² großes, sehr ruhig gelegenes Grundstück auf RÜGEN.
Das ebene Grundstück liegt am Feldrand unweit der Landstraße L 30, welche Bischofsdorf mit dem Übergang der Wittower Fähre verbindet.
Es ist mit Buschwerk und Bäumen bewachsen und hat noch aufstehende Reste einer ehemaligen Tierfütteranlage, bestehend aus Begrenzungssteinen / Hangsteinen, welche beim Anlegen des Geländes wiederverwendet werden können.
Gelegen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wieck, Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Bebauung wurde bisher nicht beantragt. Denkbar wäre hier allerdings eine Teilung in mehrere Parzellen mit Einfamilien- bzw. Ferienhäusern oder eine Ferienanlage mit etlichen Appartements & Carports.
Strom, Trinkwasser und Erdgas liegen in der etwa 80 m entfernten Straße an
Objekt-/ Immobiliennummer
Grundstück auf Rügen SCH27-24
Objekttyp
Baugrundstück
Energieträger
–
Energieeffizienzklasse
–
Ort
Wiek OT Fährhof
Land
Deutschland
Kaufpreis
85.000,- €
zu zahlende Provision
Keine Maklerprovision
Energieausweis
für diese Immobilie nicht erforderlich
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer. Wir übernehmen hierfür keine Haftung!
Ein Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Der Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Der Makler hat mit der Verkäuferseite einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Provisionshöhe abgeschlossen (§ 656c BGB) und tritt damit als neutraler Vermittler auf. Die Maklerprovision und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und sind verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar – und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Da wir für den Verkauf dieser Immobilie exklusiv beauftragt sind, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nicht erwünscht. Das Betreten der Liegenschaft ist ausschließlich nach Terminvereinbarung gestattet. Bitte achten Sie die Privatsphäre der Verkäufer.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfragen und Besichtigungswünsche ausschließlich nach Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten bearbeiten können.